Der Ausschluss von "wertvollem" Ackerland ist zu unpräzise und weitgehend. Durch die Freigabe von benachteiligtem Ackerland sind die ertragsreichsten Böden i.d.R. ausgeschlossen. Gerade von den Umweltverbänden wurde im EEG 2004 bei der Einführung der Freiflächen PV Ackerland als Kategorie gefordert, weil dort die Chancen zur ökologischen Aufwertung am besten sind. Auf Brach- und Konversionsflächen gibt es oft Konflikte mit dem Naturschutz, da sich dort durch die Nutzungsaufgabe und Brachzeiten wertvolle Biotope entwickelt haben. Eine Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft kann verhindert werden, da allein die freiwerdenenden Ackerflächen für Biodiesel ausreichend Flächenpotential bieten. Durch die Vorgabe zur Bauleitplanung und die kommunale Planungshoheit können und müssen die Kommunen vor Ort entscheiden, welche Flächen zur verfügung gestellt werden sollen. Dort wird die Landwirtschaft immer intensiv beteiligt. Allein auf Agri-PV zu setzen ist nicht ausreichend, da die Technologie noch nicht ausgereift ist und insbesondere die Genehmigungsverfahren und Agrarfördermechanismen dem entgenestehen. Da es durch die weitere landwirtschaftliche Nutzung in der Doppelnutzung nicht zu einer Extensivierung und damit einer ökologischen Aufwertung kommt, entsteht unter den aktuellen planungsrechtlichen Regeln noch zusätzlichen Ausgleichsbedarf auf anderen Flächen und die Flächenkonkurrenz wird eben nicht aufgehoben. Bis die Agri PV im großen Stil verfügbar ist, vergehen wertvolle Jahre. Daher dürfen wir uns die effektivste und günstigste Form der Freiflächen PV mit dem besten Potential zur Biotopentwicklung durch den Ausschluss der Ackerflächen nicht verbauen.
Antrag: | BTW Programmentwurf |
---|---|
Antragsteller*in: | Tim Meyer (KV München) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.03.2021, 22:06 |
Kommentare
Christine Wörlen: