Der Ausbau der Windkraft wird von interessierten Seiten verhindert, wie durch Recherchen der Medien bekannt geworden ist. Trotzdem sind die Formulierungen unserem Anliegen angemessen zu wählen. Eine Minimierung des Konfliktes mit dem Artenschutz ist keine angemessene Formulierung. Wir wollen ja Windkraft mit über 6 GW (wegen Repowering und Ersatz sind mehr als 5 GW notwendig) erreichen, da ist nicht für jeden Artenstandort eine wie auch immer definierte Minimierung möglich und zielführend. Der Begriff Anwohner schützen suggeriert, hier besteht bei den üblichen Planungen ein Schutzbedarf der Anwohner. Dem ist nicht so und soll auch nicht so formuliert werden! Daher sollte Artenschutz und Anwohnerinteressen zusammengefasst werden und angemessen beachtet werden, solange andere Einwirkungen beide Interessen deutlich stärker beeinträchtigen (Landwirtschaft, Verkehr, Industrie . . . ). Das Thema Abstände sollte auf wissenschaftlich belastbare (Achtung, auch hier gibt es Fake-Wissenschaftler) Abstandsregelungen zurückgeführt werden, die bei über 500 m liegen. Maßnahmen im Rahmen von Windkraft wie Ausgelichsflächen oder Nistflächen an Windkrafttürmen führen ggf. sogar zu einer Erhöhung der des Artenschutzes.
Antrag: | BTW Programmentwurf |
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Antragsteller*in: | Axel Bretzke (KV Wiesbaden, LAG Energie Hessen) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.03.2021, 11:50 |
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