Jedes Wärmenetz bildet nach jetziger Gesetzeslage ein lokales Monopol. Aufgrund überalteter Gesetz und Verodnungen (insbesondere AVB FW von 1984!) wird zudem Transparenz verhindert. Die tatsächliche Energieeffizienz (Energieeinsatz und Verluste - vor allem bei z.T. traditionell großen Leitungslängen - und Klimadienlichkeit bestehender Netze kann öffentlich nicht geprüft werden. Erweiterung und Verdichtung bestehender Netze soll NICHT erfolgen, wenn 1) schon im Status quo die grundlegende Voraussetzung für effiziente und CO2-arme Wärmeversorgung nicht gewährleistet ist und 2) nicht zuvor geprüft wurde, ob im betreffenden Quartier eine alternative Wärmeversorgung (z.B. Einzelversorgung der Gebäude) nicht klimaschonender wäre. Diese Prüfung kann durch qualifizierte Wärmeplanung (z.B. nach dem in BaWü verbindlichen Leitfaden) umgesetzt werden.
Die Informationspflicht für Wärmenetze ist z.B. im Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein verankert.
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