Hauptziel der Änderungen: Mehr inhaltliche Aussagen, Informationsdichte erhöhen, ohne den Text wesentlich zu verlängern (bzw. bei Nutzung aller Kürzungsmöglichkeiten). Einzelne Maßnahmen:
- Neuer Einstiegssatz stellt den Kontext und die Verbindung zur Klima-Debatte her.
- "Ende 2022" streichen - das Abschaltdatum für das letzte Atomkraftwerk markiert noch nicht den vollendeten Ausstieg, solange die Anlagen in Gronau und Lingen weiter laufen.
- Deren Schließung ist nicht nur "perspektivisch", sondern konkret unser Ziel.
- Satz 4 streichen: Die Notwendigkeit der Endlagersuche resultiert keineswegs aus dem Atomausstieg, sondern vielmehr aus dem Einstieg in die Atomtechnologie ein halbes Jahrhundert zuvor.
- Satz 5 kürzen: Die Randbedingungen der Endlagersuche sind zwar wichtig, aber fast überparteilicher Konsens und bereits eindeutig gesetzlich festgelegt - deshalb im Sinne der Kürze hier entbehrlich.
- 2 neue Sätze: Das Zwischenlager-Problematik kam im Entwurf nicht vor, wird aber die Debatte der nächsten Jahre stark prägen und erfordert Grüne Aussagen.
- Europa-Teil: Ergänzungen vor allem zwecks Konkretisierung, etwa der Inhalte und Ausrichtung einer EURATOM-Reform. Wichtig für en Atomausstieg außerdem weitere Ansatzpunkte und Instrumente jenseits des EU-Rechts, auf Ebene des Völker- bzw. internationalen Rechts (gemeint: Atomhaftungsübereinkommen kündigen; grenzüberschreitende Einspruchs- und Beteiliungsmöglichkeiten aus internationalen Umweltrechts-Übereinkommen bzw. konkret den Konventionen von Aarhus und Espoo besser als bisher nutzen).
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